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Vorstand
Prof. Dr. Utz Claassen, CEO
Aufsichtsratsvorsitzende
Annette Claassen
Amtsgericht Hannover
HRB 20 26 18
UST.-Id-Nr.
DE258728980
Tochtergesellschaft
Syntellix Asia Pte Ltd
Jtc Space@Tuas Biomedical
128 Tuas South Ave 3 Park, #04-06/07
Singapore (637370)
Telefon/Fax: +65 626 519 70
info@syntellix.com
www.syntellix.asia
Geschäftsleitung
Prof. Dr. Utz Claassen
He Limin
Sun Mengsheng
Helge Hentschel
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden und sind anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB gelten in persönlicher Hinsicht nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Eine Leistungserbringung durch uns (z. B. durch Lieferung von Waren) bedeutet keine Zustimmung.
1.2. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt davon unberührt.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Falle Vorrang zu diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend und zwingend.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsänderungen
2.1. Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe unserer Kunden sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2. Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer AGB – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3. Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung (z. B. E-Mail) oder Telefax erfüllt.
2.4. Lieferabrufe unserer Kunden im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden verbindlich, wenn wir nicht binnen einer Woche seit Zugang bei uns widersprechen.
2.5. Abweichungen von unseren Abschlüssen und Auftragsbestätigungen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
§ 3 Lieferung
3.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab Werk (EXW/FCA INCOTERMS).
3.2. Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung,jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden kann.
3.3. Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, kann uns unser Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
3.4. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns haften wir für Schäden nur nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser Bedingungen.
3.5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese unserem Kunden zumutbar sind.
3.6. Unser Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die Verschiebung des Liefertermins unserem Kunden zumutbar sind.
3.7. Steht unserem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu und setzen wir unserem Kunden für dessen Ausübung eine angemessene Frist,so erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf dieser Frist erklärt wird.
3.8. Werden vereinbarte Termine von uns nicht eingehalten, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sehen wir Schwierigkeiten hinsichtlich der Vorlieferung, der Einhaltung des Liefertermins oder ähnlicher Umstände voraus, die uns an der termingerechten Lieferung oder an der Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern könnten, benachrichtigen wir unseren Kunden unverzüglich.
§ 4 Höhere Gewalt
4.1. Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung/Leistung.
4.2. Die Regelungen der Ziff. 4.1 gelten auch im Fall von Arbeitskämpfen.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
5.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
5.2. Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die bei unserem Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an unseren Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt in diesem Fall unser Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.3. Kommt unser Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf unseren Kunden über. Wir sind berechtigt, von einem Anspruch in Höhe von 0,5% des Gesamtrechnungsbetrages der Ware für den angefangenen Monat auszugehen. Dem Kunden bleibt überlassen, geringere Lagerungskosten nachzuweisen, ebenso wie es uns möglich ist, höhere Lagerungskosten als Verzugsschaden geltend zu machen.
§ 6 Preise
6.1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist.
6.2. Maßgeblich sind ausschließlich die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
6.3. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die unser Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
6.4. Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise jeweils ab Werk. Unser Kunde hat die Fracht- und/oder Transportkosten,die über die handelsübliche Verpackung hinausgehenden Verpackungskosten, öffentliche Abgaben (inklusive Quellensteuer) und Zölle zu tragen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1. Zahlungen haben im Voraus zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an.
7.2. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.3. Alle unsere Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzuges oder der Zahlungseinstellung unseres Kunden sofort fällig.
7.4. Wir behalten uns bei Dauerschuldverhältnissen das Recht vor, unsere Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen oder deutlich höhere Bezugskosten des Vorlieferanten eintreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
8.2. Unser Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten unseres Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet unser Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis,so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist unser Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
8.3. Die Forderungen unseres Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Unser Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
8.4. Wird die Vorbehaltsware von unserem Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
8.5. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt unser Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
8.6. Unser Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat unser Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zugeben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
8.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzig (50) Prozent, sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.8. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.Das Recht unseres Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.
§ 9 Gewährleistung
9.1. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
9.2. Die beanstandete Ware ist uns in der Original oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache;dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
9.3. Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht grundsätzlich uns zu. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Die Nacherfüllung kann auch dann verweigert werden, wenn uns der Kunde nicht auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Ware zugesendet hat.
9.4. Unser Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei von unserem Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet unser Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.
9.5. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte anzusehen. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware.
9.6. Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.
9.7. Eine Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen.
9.8. Wenn unsere Betriebs oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass unser Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
9.9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche unseres Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt sind.
9.10. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Empfang ordnungsgemäß zu untersuchen. Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat er unverzüglich bei Empfang der Ware, spätestens jedoch 15 Tage nach dem Empfang schriftlich anzuzeigen. Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder unsachgemäßer Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte entstanden sind, sind von der Gewährleistung ebenso ausgeschlossen, wie solche, die auch durch üblichen Verschleiß, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Lagerung sowie klimatischen, chemischen, elektrisch-chemischen und elektrischen Einwirkungen entstehen, sofern diese nicht auf das Verschulden von uns zurückzuführen sind. Selbiges gilt für Schäden aus der Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie durch unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte.
§ 10 Haftung für Schäden wegen Verschuldens
10.1. Unsere Haftung aus Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10 eingeschränkt.
10.2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Bereitstellung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichem Schaden bezwecken.
10.3. Soweit wir gemäß § 10 Abs. 2 dem Grunde nach für Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
10.4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe von 100.000,00 EUR begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
10.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
10.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
10.7. Die Einschränkungen dieser Ziffer 10 gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, dem Produkthaftungsgesetz oder nach dem Arzneimittelgesetz.
§ 11 Produkthaftung
Vor einer Rückrufaktion, die ganz oder teilweise Folge eines Mangels des von uns gelieferten Vertragsgegenstandes ist, werden wir unseren Kunden unterrichten und wir werden dem Kunden die Möglichkeit zur Mitwirkung dahingehend geben, sich mit uns über eine effiziente Durchführung der Rückrufaktion auszutauschen, es sei denn, die Unterrichtung ist wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich. Soweit eine Rückrufaktion Folge eines Mangels des von uns gelieferten Vertragsgegenstandes ist, tragen wir die notwendigen Kosten der Rückrufaktion.
§ 12 Rücktritts- und Kündigungsrechte
12.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn
- bei unserem Kunden der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder
- unser Kunde seine Zahlungen einstellt.
12.2. Wir sind auch zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, wenn unser Kunde über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt.
12.3. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat unser Kunde die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
12.4. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 12 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
§ 13 Rücksendungen, Ansichts- und Auswahlexemplare
13.1. Ein Rückgaberecht besteht nur in den oben genannten Gewährleistungs- und Haftungsfällen sowie bei vorheriger Vereinbarung, dass es sich bei der überlassenen Ware um Ansichts- oder Auswahlexemplare handelt.
13.2. In Fällen der Übersendung von Ansichts- oder Auswahlexemplaren hat der Kunde die überlassene Ware innerhalb von 30 Tagen unbenutzt und unbeschädigt zurückzusenden. Dies verbietet auch ausdrücklich eine Kennzeichnung, Markierung oder Beschriftung der Ware durch den Kunden oder Dritte. Andernfalls wird die Ware dem Kunden zum vollen Listenpreis in Rechnung gestellt.
§ 14 Unterlagen und Geheimhaltung
14.1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb unseres Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Verwendung notwendigerweise einbezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten.
14.2. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
15.2. Die Lieferung und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhrbenötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten insoweit außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht wirksam.
15.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Hannover.
15.4. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einschließlich über dessen Gültigkeit,Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind ab einem Gegenstandswert von EUR 75.000 durch ein Schiedsverfahren gemäß der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution (SCA) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig zu entscheiden.Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern.Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Zürich/Schweiz. Die Sprache des Schiedsverfahrens kann deutsch und/oder englisch sein.